Recht und Gerichtsbarkeit
Jedes Gemeinwesen kann nur existieren, wenn alle Mitglieder gewisse Regeln akzeptieren, die, im Falle der Nichtakzeptanz, auch zu Sanktionen führen können. Hier finden Sie alles über Recht und Gerichtsbarkeit, die seit fast 950 Jahren ein friedliches Zusammenleben in unserer Stadt gewährleisten.
Verleihung des Markt-, Münz- und Zollrecht für die Siedlung am Fuße des Berges durch Kaiser Heinrich IV. an die Abtei St. Michael
Nach der Klostergründung ist die nächste Sorge des Stifters, Erzbischof Anno II., die dazugehörige, im Entstehen bestehende Stadt zu fördern. So bewirkt er 1069, dass den Äbten die Regalien des Marktes, des Zolls und der Münze durch König Heinrich IV. verliehen werden.
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Verleihung der Gerichtshoheit an die Abtei über ihrem Bannbezirk
Die Abtei erhält durch eine Urkunde König Heinrichs IV. die Gerichtshoheit über ihren Bannbezirk zum Schutzes des Marktes zu Siegburg.
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Fiktives Datum zur Fertigstellung / zum Bau der Stadtmauer
1182 Siegburg wird in den Urkunden erstmalig als "oppidum" = Stadt bezeichnet. Damit kann vom Vorhandensein, wenn auch vielleicht teilweise noch im Bau, der Stadtmauer ausgegangen werden.
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Anlage des Trerichsweiher, heute Naturschutzgebiet
Ein Rechtsstreit vor dem Schöffengericht Siegburg zeigt, dass das heutige Naturschutzgebiet Trerichsweiher durch Johann Heß und seine "Weiergräber" angelegt wird.
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Überführung der ersten Gefangenen in das Gefängnis auf dem Michaelsberg
Nach der Nutzung der ehemaligen Klostergebäude auf dem Michaelsberg als Irrenheilanstalt, wird ab 1879 hier erst eine Strafanstalt, dann ein Zuchthaus untergebracht.
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Aufhebung des Zuchthauses auf dem Michaelsberg
Das 1879 in den Gebäuden der ehemaligen Benediktinerabtei - aufgelöst 1803 - untergebrachte preußische Zuchthaus wird aufgelöst.
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